Norm: ASVG §306ASVG §307
Rechtssatz: Besteht im Zeitpunkt der Gewährung der Rehabilitationsmaßnahmen bereits ein aufrechter Anspruch auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, wird dieser Anspruch durch die Gewährung der Rehabilitation nicht berührt. Die Pension soll den Lebensunterhalt in gleicher Weise garantieren, wie dies vor Einleitung der Rehabilitationsmaßnahmen der Fall war. Dem entsprechend besteht für... mehr lesen...
Norm: ASVG §307
Rechtssatz: Diese Bestimmung bezieht sich nur auf Rehabilitationsmaßnahmen, die durch den Pensionsversicherungsträger gewährt werden können. Der Ausschluß gilt allerdings in diesen Fällen auch dann, wenn die Maßnahme im einzelnen Fall durch einen anderen Sozialversicherungsträger erbracht wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 347/88 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 Ob... mehr lesen...