1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis sprach das Bundesverwaltungsgericht in Spruchpunkt A I a aus, dass die Drittmitbeteiligte auf Grund ihrer im Zeitraum vom 7. November 2005 bis 30. Juni 2006 für die revisionswerbende Partei ausgeübten Tätigkeit der Vollversicherungspflicht als freie Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 14 iVm Abs. 4 ASVG unterlegen ist. Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis sprach das Bundesverwaltungsgericht in Spruchpunkt A römisch eins a aus, dass d... mehr lesen...