Norm: ABGB §140 AeASVG §293
Rechtssatz: Die von einem unterhaltspflichtigen Pensionisten bezogene Ausgleichszulage ist als Einkommen des Unterhaltspflichtigen in die Unterhaltsbemessungsrundlage einzubeziehen. Es ist nicht danach zu differenzieren, ob sich die Ausgleichszulage im Hinblick auf einen im gleichen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebenden Ehegatten oder Kinder erhöht hat, besteht doch hinsichtlich einer solchen Erhöhung, wenn... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2ASVG §293ASVG §294 Abs3GSVG §149 Abs3GSVG §150
Rechtssatz: Die Begriffe des Entgelts (in § 5 Abs 2 ASVG) einerseits und des Einkommens (in § 149 Abs 3 GSVG; § 294 Abs 3 ASVG) verfolgen von ihrem Regelungsinhalt her unterschiedliche Zielrichtungen. Während es bei der Ausgleichszulage um die Grundversorgung eines Menschen geht, dem nach dem Willen des Gesetzgebers ein bestimmter, zur Existenzsicherung für erforderlich erachteter... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs3 AeASVG §293KBGG §42UVG §7 Abs1UVG §20 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Soweit die Unterhaltsbedürfnisse einer Person infolge einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung von einem Dritten gedeckt werden, bestehen keine Unterhaltsansprüche gegen einen nach Privatrecht Unterhaltspflichtigen, weil kein Anspruch auf Doppelversorgung besteht. Deshalb werden auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BbASVG §293KBGG §9KBGG §42
Rechtssatz: Auch öffentlich-rechtliche Leistungen sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die in der Leistung liegende Zweckbestimmung allein führt noch nicht zum Ausscheiden aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Entscheidungstexte 1 Ob 614/92 Entscheidungstext OGH 07.10.1992 1 Ob 614/92 Veröff: SZ 65/126 = Ö... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 25.1.1989, 1 C 74/88-7, aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.3.1990, ON 64, wurde die Obsorge für die beiden ehelichen Kinder dem Vater übertragen. Mit weiterem Beschluß vom 13.5.1991, ON 118, bestätigt mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 8.7.1991, R 570/91-123, wurde die Mutter zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 600,-- je Kind v... mehr lesen...