Entscheidungsgründe: Der am 8. 7. 1951 geborene Kläger hat eine Zimmererlehre abgeschlossen und war ausschließlich im erlernten Beruf tätig. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 9. 1999) hat der Kläger 137 Beitragsmonate erworben. Seit 1996 geht er keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nach. Die Tätigkeiten eines Zimmerers kann der Kläger aufgrund der damit verbundenen schweren Arbeiten und solchen in exponierten Lagen nicht mehr verrichten. Der Kläger ist in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.7.1946 in Jugoslawien geborene Klägerin war in den letzten Jahren vor dem Stichtag (1.6.1994) ausschließlich als Hilfsarbeiterin tätig. Aus orthopädischer Sicht leidet sie an einer habituellen Schulterluxation rechts, an einem beginnenden Carpaltunnelsyndrom beidseits sowie an einem chronischen Cervicalsyndrom mit einer Einschränkung der Beweglichkeit der Halswirbelsäule und einer verminderten Belastbarkeit des rechten Schultergelenks. Aus neur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der nach § 527 Abs 2 ZPO und § 45 Abs 3 ASGG zulässige Rekurs der Klägerin ist nicht berechtigt. Der nach Paragraph 527, Absatz 2, ZPO und Paragraph 45, Absatz 3, ASGG zulässige Rekurs der Klägerin ist nicht berechtigt. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Da das Berufungsgericht überhaupt keine Feststellungen getroffen, sondern das Urteil des Erstgerich... mehr lesen...