Entscheidungen zu § 265 Abs. 3 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1997/9/30 10ObS108/97y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1997

TE OGH 1995/1/31 10ObS1/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 10ObS1/95, 10ObS108/97y

Norm: ASVG §265 Abs3ASVG §265 Abs4
Rechtssatz: Die wiederaufgelebte Witwenpension (Witwerpension) wird nur insoweit gewährt, wie der Anspruch aus der früheren Ehe die anzurechnenden Ansprüche aus der späteren Ehe übersteigt. Es ist die durch das Fehlen eines primären Versorgungsanspruches entstandene Versorgungslücke durch das Wiederaufleben des Anspruches auf Witwenpension in der sich aus § 265 Abs 3 ASVG ergebenden Höhe zu schließen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten