Norm: ASVG §264 Abs2GSVG §145 Abs2
Rechtssatz: Die Höhe der Witwen?(Witwer?)Pension beträgt seit dem Stichtag 1. 10. 2000 zwischen 0 % und 60 % der (fiktiven) Pension des/der Verstorbenen. Maßgebend für die Höhe des Prozentsatzes ist die Relation der Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes des (der) Versicherten. Dabei ist für die Berechnungsgrundlage der sogenan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 3. 2009 verstorbene Ehemann der Klägerin bezog vom 1. 3. 2006 bis zu seinem Tod eine Berufsunfähigkeitspension. Im Jahr 2005 hatten seine Bruttobezüge noch 61.188,54 EUR betragen, im Jahr 2006 hingegen nur mehr 22.847,40 EUR; im Jahr 2007 26.700,30 EUR und im Jahr 2008 27.340,93 EUR. Die Berechnungsgrundlage der Klägerin betrug für das Jahr 2007 53.760 EUR und für das Jahr 2008 47.647,80 EUR. Mit Bescheid vom 23. 6. 2009 anerkannte die beklagte Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. 7. 1941 geborene Klägerin war seit 17. 9. 1965 mit Dr. Wolfram Eckart R***** verheiratet. Der Ehegatte der Klägerin verstarb am 19. 1. 2009. Er hatte im Jahr 2008 34.535,70 EUR an Einkünften aus einer Pension, im Jahr 2007 33.857,18 EUR aus einer Pension und 3.807,76 EUR aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit, im Jahr 2006 33.427,10 EUR aus einer Pension und 3.168 EUR aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie im Jahr 2005 32.770,78 EUR aus eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Kranke... mehr lesen...
Begründung: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Krankengeld u... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs2ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs3ASVG idF BGBl I 2006/130 §264 Abs3ASVG idF BGBl I 2006/130 §264 Abs4
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf den mit der Witwen-/Witwerpension angestrebten Zweck erscheint die Wahl eines zweijährigen Zeitraums, in der die Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners gegenübergestellt werden (§ 264 Abs 2 und 3 ASVG), nicht unsachlich, dies auch unter dem G... mehr lesen...
Norm: ASVG §258ASVG §264 Abs2B-VG Art89
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 (SRÄG 2000-BGBl I Nr 92/2000) in § 264 Abs 2 ASVG geänderte Formel zur Ermittlung der Höhe der Witwenpension (Witwerpension) (Berechnung). Der Zweck der Hinterbliebenenpensionen besteht darin, die ausbleibenden Unterhaltsleistungen des verstorbenen Versicherten zu ersetzen (VfSlg8871). Eine ... mehr lesen...