Norm: ASVG §261a ASVG § 261a gültig von 01.09.1996 bis 31.12.1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 139/1997
Rechtssatz:
Daß in einem Dienstverhältnis zur Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, einer Körperschaft öffentlichen Rechtes, stehende österreichische Staatsbürger und ihre mit ihnen in dauernder Haushaltsgemeinschaft lebenden Ehegatten nach § 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §261a ASVG § 261a gültig von 01.09.1996 bis 31.12.1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 139/1997
Rechtssatz:
Hinsichtlich der Voraussetzung des inländischen Wohnsitzes ist auf § 66 Abs 1 JN zurückzugreifen. Hinsichtlich der Voraussetzung des inländischen Wohnsitzes ist auf Paragraph 66, Absatz eins, JN zurückzugreifen.
En... mehr lesen...