Norm: ASVG §261 Abs4ASVG §261 Abs7
Rechtssatz: Der Wortlaut des §261 Abs7 ASVG, der ausdrücklich auf die „Vermindung nach Abs4" Bezug nimmt, ist nach Ansicht des erkennenden Senats teleologisch dahin zu reduzieren, dass trotz eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Verminderung nach Abs4 nicht eintritt, wenn die Leistung vom Versicherten tatsächlich nicht in Anspr... mehr lesen...
Norm: ASVG §261 Abs4B-VG Art89BSVG §130 Abs4EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 261 Abs 4 ASVG in der Fassung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl I 2000/2, knüpft für die Berechnung der Pensionshöhe an das "Regelpensionsalter" gemäß § 253 Abs 1 ASVG an, das für Männer bei 65 und für Frauen bei 60 liegt. Die Beibehaltung des unterschiedlichen Pensionsa... mehr lesen...
Norm: ASVG §253bASVG §261 Abs4BSVG §122BSVG §130 Abs4BVG - Altersgrenzen allgEWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007 Art7NSchG ArtX Abs1NSchG ArtX Abs2
Rechtssatz: Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach § 253b ASVG ist als "Altersrente" im Sinne der Ausnahmebestimmung des Art 7 Abs 1 lit a der Richtlinie 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern u... mehr lesen...