Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Stefan Jöchtl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Serhat Kutlu Y*****, TR-*****, vertreten durch Mag. Claudia Steegmüller, Rechtsanwäl... mehr lesen...
Norm: ASVG §260ASVG idF BGBl Nr 189/1955 §252 Abs1JWG idF BGBl Nr 161/1989 §28JWG idF BGBl Nr 161/1989 §29
Rechtssatz: Es spricht also alles dafür, die Unterbringung des Stiefkindes in einer fremden Familie oder in einem Heim im Rahmen einer Erziehungshilfe nach § 9 JWG1954 als Maßnahme auf „Anordnung der Jugendfürsorge" zu verstehen. Dieses Auslegungsergebnis trifft auch auf den Fall zu, dass sich ein Stiefkind nunmehr auf Grund einer freiwill... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z5ASVG §260
Rechtssatz: Durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig. Entscheidungstexte 10 ObS 360/01s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ASVG §260ASVG §292 Abs3ASVG §294
Rechtssatz: Unterhaltsansprüche von Halbwaisen gegen den noch lebenden Elternteil (oder sonstige unterhaltspflichtige Angehörige) mindern nicht den im § 260 ASVG niedergelegten Anspruch auf Waisenpension, wohl aber unter Umständen die Höhe der Ausgleichszulage, weil sie eben nach den §§ 292 Abs 3, 294 ASVG bei der Feststellung des Anspruches auf diese Pensionszulage zu berücksichtigen sind. ... mehr lesen...
Norm: ASVG aF §252 Abs2 Z1ASVG §260
Rechtssatz: Als vom Einkommen abzuziehender berufsbedingter Mehraufwand sind auch bei Beurteilung des Weiterbestehens der Kindeseigenschaft im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 (aF) ASVG nur jene Beträge zu berücksichtigen, die nicht schon bei der Bemessung der abzuziehenden Steuern zu berücksichtigen waren. Entscheidungstexte 10 ObS 79/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §260BSVG §119 Abs2 Z2GSVG §128 Abs2 Z2GSVG §133 Abs1GSVG §138
Rechtssatz: Erwerbsunfähig im Sinne des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG (§ 128 Abs 2 Z 2 GSVG, § 119 Abs 2 Z 2 BSVG) ist, wer infolge Krankheit oder Gebrechen nicht imstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (Hier: ein praktisch tauber Versicherter, der nur Arbeiten verrichten kann, die keine Anforderungen an das Gehör st... mehr lesen...