Norm
ASVG aF §252 Abs2 Z1Rechtssatz
Als vom Einkommen abzuziehender berufsbedingter Mehraufwand sind auch bei Beurteilung des Weiterbestehens der Kindeseigenschaft im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 (aF) ASVG nur jene Beträge zu berücksichtigen, die nicht schon bei der Bemessung der abzuziehenden Steuern zu berücksichtigen waren.Als vom Einkommen abzuziehender berufsbedingter Mehraufwand sind auch bei Beurteilung des Weiterbestehens der Kindeseigenschaft im Sinne des Paragraph 252, Absatz 2, Ziffer eins, (aF) ASVG nur jene Beträge zu berücksichtigen, die nicht schon bei der Bemessung der abzuziehenden Steuern zu berücksichtigen waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085241Dokumentnummer
JJR_19940511_OGH0002_010OBS00079_9400000_001