Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass ein laufender Krankenversicherungsschutz zur belangten Behörde besteht, mit Bescheid ab. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und beantragte unter einem Verfahrenshilfe. 3. Der Beschwerdeführer gab bekannt, dass er nunmehr anwaltlich vertreten ist. II. Das Bundesverwaltungsgericht ... mehr lesen...