Entscheidungsgründe: I. 1. Mit der 35. Novelle zum ASVG, BGBl. Nr. 585/1980 wurde in §255 Abs4 ASVG erstmals ein spezieller Invaliditätsbegriff für versicherte Arbeiter ab dem vollendeten 55. Lebensjahr eingeführt, der (im wesentlichen) daran anknüpfte, daß ein Versicherter die in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübte gleiche oder gleichartige Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte. Mit der 39. Novelle z... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsgegenstand ASVG §255 Abs4 ASVG §253d Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2000 ArtI B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...