Norm: ASVG §253f Abs2 ASVG § 253f heute ASVG § 253f gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2013
Rechtssatz: Auch für die Frage der Zweckmäßigkeit von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ist die nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilend... mehr lesen...