Norm
ASVG §253f Abs2Rechtssatz
Auch für die Frage der Zweckmäßigkeit von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ist die nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilende Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahmen maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130840Im RIS seit
09.08.2016Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018