Entscheidungen zu § 253c ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2000/7/25 10ObS172/00t

Norm: ASVG §253cBLVG §2 Abs1
Rechtssatz: Ausgehend davon, dass 20 Werteinheiten einer vollen Lehrverpflichtung und damit einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen, darf der Versicherte für den Bezug einer Gleitpension Teilzeit nur im Höchstausmaß von 14 Werteinheiten vereinbaren. Entscheidungstexte 10 ObS 172/00t Entscheidungstext OGH 25.07.2000 10 ObS 172/00t Veröff: SZ 73/124 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.07.2000

RS OGH 1997/10/15 10ObS167/97z, 10ObS433/97t

Norm: ASVG §253bASVG §253cASVG §253c Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Die Gleitpension setzt alle Voraussetzungen der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer voraus, lediglich mit Ausnahme jener des Fehlens einer versicherungspflichtigen unselbständigen Erwerbstätigkeit am Stichtag. Entscheidungstexte 10 ObS 167/97z Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 167/97z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1997

RS OGH 1997/10/15 10ObS167/97z, 10ObS433/97t

Norm: ASVG §253c
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Gleitpension ist das Fehlen einer versicherungspflichtigen unselbständigen Erwerbstätigkeit am Stichtag keine Voraussetzung, das heißt daß eine solche Tätigkeit mit gewissen Einschränkungen weiter ausgeübt werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 167/97z Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 167/97z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1997

RS OGH 1997/10/15 10ObS167/97z, 10ObS433/97t, 10ObS172/00t

Norm: ASVG §253bASVG §253cASVG §253c idF 54.ASVGNov
Rechtssatz: Der Gesetzgeber räumt dem Versicherten die Wahlmöglichkeit ein, entweder nach vollständiger Aufgabe der die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründenden Erwerbstätigkeit - selbst bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer geringfügigen Beschäftigung - die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer oder nach entsprechender Teilzeitvereinbarung eine Glei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1997

RS OGH 1997/3/18 10ObS32/97x, 10ObS177/99y, 10ObS59/18a

Norm: ASVG §253bASVG §253c
Rechtssatz: Einkommen aus Kapitalvermögen liegt bei einem Kommanditisten nur dann vor, wenn sich die Tätigkeit auf den bloßen Einsatz des Kommanditanteiles beschränkt. Ist der Kommanditist jedoch auch (hier: alleiniger) Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Komplementär der Kommanditgesellschaft ist, und nimmt er als solcher wesentlichen Einfluß auf den Fortgang der Geschäfte, so bildet der Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1997

Entscheidungen 1-5 von 5

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