Norm: ASVG idF 51.ASVGNov §238 Abs2 Z5B-VG Art140 Abs1
Rechtssatz: Der Gesetzgeber überschreitet den ihm offenstehenden rechtspolitischen Spielraum nicht in gleichheitswidriger Weise, wenn er für Ausbildungszeiten ohne Beitragsleistung iSd § 4 Abs 1 Z 4 ASVG eine solche Ausnahmeregelung iSd § 238 Abs 2 Z 5 ASVG nicht vorsieht. Die auch ohne Beitragsleistung erworbenen Versicherungszeiten wirken sich durch die Erhöhung des Steigerungsbetrages gü... mehr lesen...