Entscheidungen zu § 235 Abs. 2 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1994/9/20 10ObS174/94

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Entscheidung | OGH | 20.09.1994

RS OGH 1994/9/20 10ObS174/94

Norm: ASVG §235 Abs2
Rechtssatz: Ausländische Versicherungszeiten sind für die Wartezeit nach § 235 Abs 2 ASVG österreichischen Versicherungszeiten nur dann gleichzuhalten, wenn eine Integration derselben durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung erfolgt ist (mit Polen besteht keine zwischenstaatliche Vereinbarung). Entscheidungstexte 10 ObS 174/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1994

TE OGH 1990/1/23 10ObS10/90

Begründung: 1. Sachverhalt: Der am 25.8.1987 bei der beklagten Partei eingebrachte Antrag des am 1.8.1953 geborenen Klägers, eines seit 1982 in der Schweiz lebenden jugoslawischen Staatsangehörigen, auf Invaliditätspension wurde von der beklagten Partei mit Bescheid vom 27.5.1988 wegen Nichterfüllung der Wartezeit abgelehnt. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage richtete sich erkennbar auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß und stützte sich darauf, daß als Stichtag ni... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.1990

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