Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.03.2023 hat die Pensionsversicherungsanstalt (in der Folge: PVA) festgestellt, dass die freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung von XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 20 ASVG mit 31.01.2020 endet. Begründend wurde ausgeführt, dass Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung im Stichtagsjahr bis 31.12. des jeweiligen Jahres rechtswirksam e... mehr lesen...