Begründung: Der Kindesvater war zuletzt aufgrund eines vor dem Erstgericht abgeschlossenen Scheidungsvergleichs zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsleistung von 618,77 EUR verpflichtet. Der Kindesvater beantragte, die Unterhaltsleistungen beginnend mit 1. 1. 2010 auf 405 EUR monatlich herabzusetzen. Seit 1. 1. 2010 würde er durch Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit ein geringeres Einkommen beziehen. Das Erstgericht setzte den Unterhalt auf 415 EUR monatlich herab. Das Mehrb... mehr lesen...
Norm: ASVG §227ASVG §227aASVG §228ASVG §228aASVG §229B-VG Art7
Rechtssatz: Der Gesetzgeber lässt die Anrechnung von Ersatzzeiten zwar aus sozialpolitischen Gründen in kasuistisch geregelten Einzelfällen zu, sieht aber sehr differenzierende Regelungen für die einzelnen Gruppen vor. Er überschreitet den ihm offen stehenden rechtspolitischen Spielraum nicht in gleichheitswidriger Weise, wenn er für Kindererziehungszeiten eine pauschale und von den... mehr lesen...
Norm: ASVG §227
Rechtssatz: Die Anrechnung von Schulzeiten vor Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 10 ObS 215/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 10 ObS 215/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084579 Dokumentnummer JJR_19941123_O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bezüglich der dem angefochtenen Urteil vorangegangenen Verfahrensschritte wird auf deren Darstellung im hg Beschluß vom 26.11.1991, 10 Ob S 330/91, verwiesen, mit dem der Revision der Klägerin gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 7.8.1991, 32 Rs 133/91-12, Folge gegeben, dieses Urteil aufgehoben und die Sozialrechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde. Dieses hatte nämlich die gesetzgemäß ausgeführte Rechtsrüge ... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §227ASVG §228ASVG §229
Rechtssatz: Ersatzzeiten sind bestimmte Zeiten, die, ohne dass für sie ein Beitrag entrichtet worden wäre, als leistungswirksam berücksichtigt werden. Es sind in der Regel Zeiten, während derer der Versicherte aus verschiedenen vom Gesetzgeber anerkannten Gründen nicht in der Lage war, Beiträge zu entrichten, etwa weil er wegen Krankengeldbezug zur Beitragsleistung nicht imstande war. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG anerkannt; die Pension beginnt am 1.5.1989 und beträgt ab Stichtag S 16.627,20 monatlich. Dabei wurden 456 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate zugrunde gelegt. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger eine höhere Pension durch Aner... mehr lesen...
Norm: ASVG §227GSVG §116 Abs7
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt eine Schulausbildung, die - abgesehen von den normalen Ferien - nicht das ganze Schuljahr andauert, für die Anrechnung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 10 ObS 145/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 10 ObS 145/91 Veröff: SSV-NF 5/60 10 ObS 283/97h Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die inzwischen volljährig gewordene Eva Maria und der mj. Martin A*** entstammen der geschiedenen Ehe des Vaters mit deren Mutter Annemarie A***; der Minderjährige befindet sich, die volljährige Tochter befand sich in der Obsorge der Mutter. Der Vater wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 4.2.1987 vom 1.1.1987 an zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 6.200,-- an seine Tochter und von S 5.800,-- an seinen Sohn verpflichtet. Das Erstgericht verhielt den Vater über A... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaASVG §227
Rechtssatz: Die wirksame Beitragsentrichtung für Schulkosten, Studienkosten und Ausbildungskosten kann die Unterhaltsbemessungsgrundlage nur dann schmälern, wenn diese Beitragsentrichtung zur Erlangung einer Pension (insbesondere Frühpension) unabdingbar ist und nicht etwa bloß einer Erhöhung der künftigen Pensionsbezüge dient. Entscheidungstexte 1 Ob 585/90 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §227 Z1AbkSozSi Österreich - Schweden allg
Rechtssatz: Auch das AbkSozSi-Schweden ändert nichts daran, daß Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Ersatzzeit der Besuch einer inländischen Schule ist. Entscheidungstexte 10 ObS 55/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 10 ObS 55/87 Veröff: SZ 60/214 = ZAS 1989/4 S 20 (Rudda) = SSV-NF 1/41 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §227 Z1AbkSozSi Österreich - Schweden allg
Rechtssatz: Auch das AbkSozSi-Schweden ändert nichts daran, daß Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Ersatzzeit der Besuch einer inländischen Schule ist. Entscheidungstexte 10 ObS 55/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 10 ObS 55/87 Veröff: SZ 60/214 = ZAS 1989/4 S 20 (Rudda) = SSV-NF 1/41 ... mehr lesen...