Norm: ASVG §223ASVG §253b
Rechtssatz: Ein Leistungsanspruch aus der Pensionsversicherung kann erst aufgrund des Eintritts eines Versicherungsfalls entstehen. Wenn eine Leistung aus einem Versicherungsfall des Alters geltend gemacht wird, ist das Erreichen des Anfallsalters für den Leistungsanspruch vorausgesetzt. Eine Entscheidung im Leistungsverfahren Jahre vor dem in Frage kommenden Leistungsbeginn ist nicht zulässig (mit eingehender Begründu... mehr lesen...
Norm: ASVG allgASVG §100 Abs2ASVG §223ASVG §251aASVG §253ASVG §253b Abs1 Z4BSVG allgBSVG §64 Abs2BSVG §104BSVG §120GSVG allgGSVG §68 Abs2GSVG §113GSVG §129GSVG §131 Abs1 Z4GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 19
Rechtssatz: Der Versicherungsfall des Alters wird durch die Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers über die Gewährung der Alterspension nicht nur für den Bereich dieses Sozialversicherungsgesetzes, sondern auch für den Bereich der anderen So... mehr lesen...