Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeic... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 8. 1944 geborene Kläger stellte am 16. 8. 2001 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 6. 9. 2001 wurde dieser Antrag des Klägers abgelehnt, weil die Bestimmungen über die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten seien, sodass ein Leistungsanspruch ab 1. 7. 2000 nicht mehr festgeste... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 9. 1945 geborene Kläger stellte am 2. 6. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 1. 8. 2000 wurde dieser Antrag des Klägers abgelehnt, da § 253d ASVG gemäß § 587 Abs 2 ASVG idF des SVÄG 2000 mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten sei, sodass ein Leistungsanspruch ab 1. 7. 2000 nicht mehr festgestellt werden könne. Mit Bescheid der be... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. 7. 1945 geborene Kläger stellte am 27. 7. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 16. 8. 2000 wurde dieser Antrag des Klägers abgelehnt, da die Bestimmungen über die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten seien. Zum Stichtag 1. 8. 2000 sei die begehrte Pensionsleistung nicht ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1ASVG idF SVÄG 2000 §222 Abs1 Z1ASVG idF SVÄG 2000 §236 Abs1 Z2 litbASVG idF SVÄG 2000 §236 Abs4 Z2ASVG idF SVÄG 2000 §253 Abs3ASVG idF SVÄG 2000 §253dASVG idF SVÄG 2000 §261b Abs2ASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs2
Rechtssatz: Antrag an den Verfassungsgerichtshof, in Artikel I des Bundesgesetzes BGBl I Nr 43/2000 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 - SVÄG 2000) aa) die Ziffer 1 ("Im § 222 Abs 1 Z 1 wird der B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 3. 7. 1945 geboren. Sie stellte am 18. 2. 2000 an die Beklagte den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 18. 7. 2000 diesen Antrag der Klägerin ab, weil die Bestimmungen über die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten seien. Zum Stichtag 1. 8. 2000 sei die begehrte Pensionsleistung nicht mehr vorg... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2 litaASVG §235ASVG §236ASVG §254
Rechtssatz: Mangelt es einem Versicherten schon an der Wartezeit als allgemeine Voraussetzung des begehrten Leistungsanspruches einer Invaliditätspension nach § 222 Abs 1 Z 2 lit a in Verbindung mit § 254 ASVG (§§ 235, 236 ASVG), so bedarf es - bei Nichtvorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles (§ 235 Abs 3 lit a in Verbindung mit §§ 175 ff ASVG) - keiner Feststellungen zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2 litaASVG §235ASVG §236ASVG §254
Rechtssatz: Mangelt es einem Versicherten schon an der Wartezeit als allgemeine Voraussetzung des begehrten Leistungsanspruches einer Invaliditätspension nach § 222 Abs 1 Z 2 lit a in Verbindung mit § 254 ASVG (§§ 235, 236 ASVG), so bedarf es - bei Nichtvorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles (§ 235 Abs 3 lit a in Verbindung mit §§ 175 ff ASVG) - keiner Feststellungen zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2ASVG §254ASVG §271ASVG §551 Abs10BSVG §103 Abs1 Z2BSVG §123: BSVG §247 Abs9GSVG §112 Abs1 Z2GSVG §132GSVG §259 Abs9
Rechtssatz: Der in § 259 Abs 9 GSVG und § 247 Abs 9 BSVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit" und der in § 551 Abs 10 ASVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit" ist zu eng. Er paßt nur auf die Normalfälle, in denen der Träger der Pension... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2ASVG §254ASVG §271ASVG §551 Abs10BSVG §103 Abs1 Z2BSVG §123: BSVG §247 Abs9GSVG §112 Abs1 Z2GSVG §132GSVG §259 Abs9
Rechtssatz: Der in § 259 Abs 9 GSVG und § 247 Abs 9 BSVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit" und der in § 551 Abs 10 ASVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit" ist zu eng. Er paßt nur auf die Normalfälle, in denen der Träger der Pension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. Jänner 1983 ereignete sich in Lustenau ein Verkehrsunfall, bei welchem Regina H***, die Mutter des Erstklägers und Ehegattin des Zweitklägers, getötet wurde. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte wurden als Lenker der am Unfall beteiligten, von ihnen gehaltenen und bei der dritt- bzw. viertbeklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeuge im Strafverfahren 17 e E Vr 1482/83 des Landesgerichtes Feldkirch rechtskräftig verurteilt, fahrlässig den Tod von... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z3ASVG §269ASVG §332 B
Rechtssatz: Die Ansprüche der Hinterbliebenen sowohl auf Zahlung einer Rente als auch einer Abfindung entstehen mit dem Tod des Sozialversicherten, nicht erst mit der Antragstellung. Entscheidungstexte 2 Ob 350/60 Entscheidungstext OGH 22.12.1960 2 Ob 350/60 Veröff: SZ 33/147 = EvBl 1961/122 S 185 = ZVR 1961/257 S 212 ... mehr lesen...
Karl D. ist bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des dem Zweitbeklagten gehörigen LKWs. verschuldeten Verkehrsunfall am 17. Dezember 1956 tödlich verunglückt. D. war bei der klagenden Partei pensionsversichert und hatte für seinen am 6. Jänner 1948 geborenen Sohn Anton V. monatlich 300 S an Unterhalt zu leisten. Am 2. Jänner 1957 stellte die Bezirkshauptmannschaft S. als Amtsvormund des Minderjährigen bei der klagenden Partei den Antrag auf Gewährung einer Waisenrente. Dieser Antrag... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z3ASVG §269ASVG §332 B
Rechtssatz: Die Ansprüche der Hinterbliebenen sowohl auf Zahlung einer Rente als auch einer Abfindung entstehen mit dem Tod des Sozialversicherten, nicht erst mit der Antragstellung. Entscheidungstexte 2 Ob 350/60 Entscheidungstext OGH 22.12.1960 2 Ob 350/60 Veröff: SZ 33/147 = EvBl 1961/122 S 185 = ZVR 1961/257 S 212 ... mehr lesen...