Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 25. Jänner 1990 anerkannte die beklagte Partei die Erkrankung, die sich die Klägerin als medizinisch-technische Assistentin, gemäß § 4 Abs 1 Z 1 ASVG unfallversichert, im Dienste einer Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt zugezogen hatte, als Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anlage 1 (zum ASVG) (Lfd.) Nr. 38, sprach aus, daß als Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles gemäß § 174 Z 2 ASVG der 27. Februar ... mehr lesen...
Norm: ASVG §204 Abs1
Rechtssatz: Besteht für eine durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung, ruht dieser Anspruch aber gemäß § 143 Abs 1 Z 2 oder 3 wegen Anstaltspflege oder Anspruches auf Weiterleistung von mehr als fünfzig von Hundert der Bezüge bis zur sechsundzwanzigsten Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles, so fällt die Versehrtenrente ... mehr lesen...