Norm: ASVG §198 Abs1ASVG §198 Abs2
Rechtssatz: Jede Rehabilitation ist grundsätzlich individuell auf die Bedürfnisse des Einzelfalls abzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 163/08x Entscheidungstext OGH 24.09.2008 2 Ob 163/08x Veröff: SZ 2008/139 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124198 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §179 Abs1ASVG §198 Abs1ASVG §203ASVG §211
Rechtssatz: Die vom Versicherten (vor dem Versicherungsfall) ausgeübten Tätigkeiten wirken sich auf den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Regel nicht aus. Sie sind für das Ausmaß der Geldleistungen der Unfallversicherung nur insoweit von Bedeutung, als die Beitragsgrundlagen im letzten Jahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles nach § 179 Abs 1 ASVG die Bemessungsgrundlage bil... mehr lesen...