Norm: ASVG §172 Abs1ASVG §198 ffASVG §300 ff
Rechtssatz: Je nach der angestrebten Zielrichtung und den eingesetzten Mitteln werden drei Bereiche der Rehabilitation unterschieden: Die medizinische Rehabilitation will den Gesundheitszustand, die berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit und die soziale Rehabilitation die Gemeinschaftsfähigkeit (wieder) herstellen. An der Rehabilitation wirken alle drei Zweige der Sozialversicherung mit. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin pflichtversicherte Gernot P*** wurde bei einem am 22.6.1980 auf der Schoberpaßbundesstraße von Dragutin P*** als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt (Oberschenkelamputation). Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach nicht strittig. P*** stand zur Unfallszeit in Berufsausbildung zum Koch. Da er diesen Beruf verletzungsbedingt nicht hätte ausüben können, un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 15.9.1986 erhobenen Säumnisklage die Bezahlung eines Betrages von 675,-- S und brachte vor, er sei als beeidetes Jagdschutzorgan der Genossenschaftsjagd Überackern bestellt. Gemäß § 176 Abs.1 Z 3 ASVG bestehe ein aufrechter Versicherungsschutz bei der beklagten Partei. Durch den mit der Tätigkeit als Jagdschutzorgan verbundenen Aufenthalt im Wald sei der Kläger in erhöhtem Maße der Gefahr von Zeckenbissen und damit einer FSME-Infektion au... mehr lesen...
Norm: ASVG §172 Abs1ASVG §189 ff
Rechtssatz: § 172 Abs 1 ASVG ist eine programmatische Erklärung über die Aufgaben, die der Gesetzgeber der gesetzlichen Unfallversicherung überträgt und keine Rechtsquelle, aus der unmittelbar ein Leistungsanspruch abgeleitet werden kann. Ein Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht vielmehr nur dann, wenn die Voraussetzungen der §§ 189 ff ASVG erfüllt sind, soweit jeweils auch... mehr lesen...
Norm: ASVG §172 Abs1ASVG §198ASVG §300ASVG §301ASVG §332 AASVG §332 Abs1 B
Rechtssatz: Es handelt sich bei Rehabilitationsmaßnahmen des Sozialversicherungsträgers im Sinne der §§ 302 bis 304 ASVG nicht um freiwillige Leistungen, sondern um Pflichtleistungen, die im Sinne des §§ 332 Abs 1 ASVG den Übergang sachlich und zeitlich kongruenter Ersatzansprüche des Verletzten gegen den Schädiger auf den Sozialversicherungsträger bewirken (mit ausführl... mehr lesen...