E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Im Sommer 2007 suchte der am 29. 6. 1964 geborene Kläger die Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Dr. Ursula H*****, zur Zahnsanierung auf. Da einige Zähne nicht sanierbar waren, wurden sie von DDr. Michael Ö*****, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, gezogen. Der Kläger wurde von Dr. H***** informiert, dass ein Lückenschluss entweder durch einen abnehmbaren oder einen festsitzenden Zahnersatz möglich sei. Er entschlo... mehr lesen...
Norm: ASVG §133ASVG §153 Abs2Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §32Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §35Satzung 2007 der Wr Gebietskrankenkasse §30
Rechtssatz: Anders als Zahnbehandlung muß Zahnersatz nach § 153 Abs 2 ASVG nicht als Sachleistung erbracht werden; die Satzung kann vielmehr auch anstelle der Sachleistung (bloße) Zuschüsse zu den Kosten des Zahnersatzes vorsehen. Die Satzung wird nicht gehindert, unter dem Gesichtspunkt des Kost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Beklagten krankenversicherte Kläger hat auch Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung für seine Ehegattin, ua auf unentbehrlichen Zahnersatz. Nachdem eine Wahlärztin für seine Ehegattin (im April 1991) eine fünfstellige Oberkiefer- und eine achtstellige Unterkiefer-Metallgerüstzahnprothese sowie eine Klammerzahnkrone angefertigt hatte, reichte der Kläger bei der Beklagten die saldierte Honorarrechnung der Wahlärztin über 28.262,40 S zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §110 Abs1 Z4ASVG §131 Abs1ASVG §153 Abs2Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §37 Abs5Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §42UStG §6 Z6UStG §12 Abs8
Rechtssatz: Dem Versicherten steht aufgrund der Satzung der stmk Gebietskrankenkasse Umsatzsteuer nur für die ihm von der Gebietskrankenkasse unter Berücksichtigung seiner Kostenbeteiligung erstatteten Kosten (hier des Zahnersatzes) zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand in der Zeit vom 16.September bis 23.Oktober 1989 bei Dr.Wolfgang D*****, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Behandlung. Im Zuge dieser Behandlung wurden zwei Metallkeramikkronen, vier Pfeilerkronen aus Metallkeramik, zwei Zwischenglieder aus Metallkeramik und neun Composite-Inlays angefertigt. Das hiefür in Rechnung gestellte Honorar von S 63.480 inklusive 20 % Umsatzsteuer wurde vom Kläger am 8.November 1989 an den Zahnarzt überwiesen.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand in der Zeit vom 16.September bis 23.Oktober 1989 bei Dr. Wolfgang D*****, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Behandlung. Im Zuge dieser Behandlung wurden zwei Metallkeramikkronen, vier Pfeilerkronen aus Metallkeramik, zwei Zwischenglieder aus Metallkeramik und neun Composite-Inlays angefertigt. Das hiefür in Rechnung gestellte Honorar von S 63.480 incl. 20 % Umsatzsteuer wurde vom Kläger am 8.November 1989 an den Zahnarzt überwiesen. Nunmeh... mehr lesen...
Norm: ASVG §153 Abs1ASVG §153 Abs2
Rechtssatz: § 153 Abs2 ASVG ist dahingehend auszulegen, dass es sich beim unentbehrlichen Zahnersatz um eine Pflichtleistung, also um eine Leistung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 194/90 Entscheidungstext OGH 18.12.1990 10 ObS 194/90 Veröff: SZ 63/222 = ZAS 1992,97 (Binder) = SSV-NF 4/163 ... mehr lesen...