Entscheidungen zu § 151 Abs. 5 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/4/30 10ObS10/01w

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Entscheidung | OGH | 30.04.2002

TE OGH 2001/5/22 10ObS315/00x

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Entscheidung | OGH | 22.05.2001

RS OGH 2001/5/22 10ObS315/00x

Norm: ASVG §144 Abs3ASVG §151 Abs1ASVG §151 Abs5
Rechtssatz: Die Dauer der Anstaltspflege und der medizinischen Hauskrankenpflege richtet sich nach denselben rechtlichen Gesichtspunkten wie die Dauer der Krankenbehandlung im Sinn des § 133 ASVG. Die zeitliche Befristung des Anspruches auf medizinische Hauskrankenpflege sowie die Notwendigkeit des Vorliegens einer chefärztlichen oder kontrollärztlichen Bewilligung für eine Weitergewährung dient ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.2001

RS OGH 2001/5/22 10ObS315/00x, 10ObS10/01w

Norm: ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §133 Abs2ASVG §151 Abs5
Rechtssatz: Wenn der Chefarzt die Bewilligung zur Weitergewährung der Hauskrankenpflege verweigert, hat der Versicherte dagegen kein Rechtsmittel. Er hat aber die Möglichkeit, sich die begehrten medizinischen Leistungen und qualifizierten Pflegeleistungen privat zu verschaffen und Kostenersatz zu begehren. Weigert sich der Krankenversicherungsträger, Kostenersatz zu leisten, kann der Versicher... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.2001

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