Entscheidungen zu § 139 Abs. 2a ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2022/1/25 10ObS107/21i

Norm: ASVG §139 Abs2aASVG §143
Rechtssatz: § 139 Abs 2a ASVG normiert unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Dauer des Krankengeldanspruchs, enthält aber keine eigenständige Regelung der Höhe des Krankengeldes. § 143 ASVG ist auch auf den durch § 139 Abs 2a ASVG verlängerten Anspruchszeitraum anzuwenden. Liegt zu Beginn oder während dieses Zeitraums ein Ruhensgrund vor, so tritt (teilweises) Ruhen ein; fällt der Ruhensgrund weg,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2022

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