Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde "bB" bzw. auch OÖGKK) vom 05.12.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers (in der Folge "BF") vom 16.09.2017 auf Befreiung von der Rezeptgebühr abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF eine Invaliditätspension in Höhe von € römisch eins.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) vom 05.09.2014 auf Befreiung von der Rezeptgebühr eingeleitet. Der BF führte darin an, er sei geschieden und habe eine monatliche Nettopension in Höhe von EUR 929,55. Dem dem Antrag angeschlossenen Attest von Dr. XXXX vom 05.09.2014 ist der Medikamentenbedarf des BF zu entnehmen, wonach der BF römisch eins.1. Gegen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 09.11.2012 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) vom 26.09.2012 auf Befreiung von der Rezeptgebühr infolge besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die von der bP bezogene monatliche Nettopension in Höhe von € 1.236,92 um € 299,88 über den erhöhten Richtsatz für A... mehr lesen...