Entscheidungen zu § 136 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2006/6/13 10ObS77/06f

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Manuela Majeranowski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Hubert H*****, vertreten du... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.2006

TE OGH 2004/7/27 10ObS227/03k

Entscheidungsgründe: Der am 27. 5. 1945 geborene Kläger leidet an erektiler Dysfunktion. Bei ihm liegt seit Längerem ein Diabetes mellitus vor und es bestehen erhebliche Gefäßprobleme. Zur Behandlung des Bluthochdrucks erhält der Kläger Medikamente, die die erektile Funktion beeinträchtigen. Bei der erektilen Dysfunktion handelt es sich aus medizinischer Sicht um einen regelwidrigen Zustand, der eine Behandlung erforderlich macht. Für einen funktionierenden Erektionsmechanismus be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.07.2004

TE OGH 1996/12/13 10ObS62/94

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Entscheidung | OGH | 13.12.1996

TE OGH 1996/11/26 10ObS2374/96g

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Entscheidung | OGH | 26.11.1996

TE OGH 1996/3/26 10ObS52/96

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Entscheidung | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS52/96, 10ObS2374/96g, B1KR37/00R, 10ObS104/12k

Norm: AMG §1 Abs5AMG §11 Abs1AMG §12 Abs2ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Die Zulassung von Arzneispezialitäten hat zwar durch einen rechtsgestaltenden Bescheid zu erfolgen. Aus § 12 Abs 2 AMG, in welchem ausdrücklich der Fall eines Antrages auf Kostenübernahme einer in Österreich nicht zugelassenen Arzneispezialität bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger vorgesehen wurde, ist aber zwingend abzul... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS52/96, B1KR37/00R

Norm: ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Aufgrund der geltenden Rechtslage ist nicht erkennbar, daß primär nur "konventionelle Medikamente" angewendet werden dürfen bzw daß unter "notwendigen Arzneien" nur solche Medikamente zu verstehen sind, die im österreichischen Arzneimittel-Kodex (Heilmittelverzeichnis, früher Spezialitätenverzeichnis) verzeichnet sind; maßgebend im Rahmen der Krankenbehandlung ist vielmeh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

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