Norm: ASVG §131ASVG §133 Abs5KAG §1 Abs1
Rechtssatz: Auch ein im Ausland befindliches Krankenhaus (hier: USA) ist als Krankenanstalt anzusehen; die an einer Patientin erbrachten Leistungen dienen sowohl der Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes als auch der Besserung und Heilung ihrer Krankheit (§ 1 Abs 1 KAG). Die erbrachten Leistungen entsprechen den in § 133 Abs 5 ASVG genannten, weshalb für die Zeit der Anstaltspflege kein A... mehr lesen...