Norm
ASVG §131Rechtssatz
Auch ein im Ausland befindliches Krankenhaus (hier: USA) ist als Krankenanstalt anzusehen; die an einer Patientin erbrachten Leistungen dienen sowohl der Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes als auch der Besserung und Heilung ihrer Krankheit (§ 1 Abs 1 KAG). Die erbrachten Leistungen entsprechen den in § 133 Abs 5 ASVG genannten, weshalb für die Zeit der Anstaltspflege kein Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung besteht.Auch ein im Ausland befindliches Krankenhaus (hier: USA) ist als Krankenanstalt anzusehen; die an einer Patientin erbrachten Leistungen dienen sowohl der Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes als auch der Besserung und Heilung ihrer Krankheit (Paragraph eins, Absatz eins, KAG). Die erbrachten Leistungen entsprechen den in Paragraph 133, Absatz 5, ASVG genannten, weshalb für die Zeit der Anstaltspflege kein Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109268Dokumentnummer
JJR_19971202_OGH0002_010OBS00176_97Y0000_001