Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin brachte am 11.07.2019 bei der Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge: WGKK) einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheides betreffend Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit bzw. Gewährung von Krankengeld ein. 2. Am 13.07.2018 langte bei der WGKK die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit durch den Zahnmedizinischen Dienst der WGKK ein, in welcher das Ende der Arbeitsunfähigkeit mit 24.05.2018 festgesetzt wurde. 3. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben von 22.03.2018 gab der Beschwerdeführer (in der Folge BF) der belangten Behörde bekannt, dass seine Anmeldung bei der Versicherung basierend auf seinem Arbeitsverhältnis bei der XXXX GmbH (in der Folge auch mitbeteiligte Partei bzw. mbP) vom 13.01.2018 storniert worden sei und ersuchte um Ausstellung eines Bescheides. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der BF bei der mbP in keinem die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX, in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom XXXX, wurde der Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Aufnahme der Arzneispezialität XXXX abgewiesen (Spruchpunkt 1.) und diese Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex gestrichen (Spruchpunkt 2.). Zur
Begründung: wurde ausgeführt, dass das zugelassene Anwendungsgebiet von XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX, wurde der Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Aufnahme der Arzneispezialität XXXX. abgewiesen (Spruchpunkt 1.) und diese Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex gestrichen (Spruchpunkt 2.). Zur
Begründung: wurde ausgeführt, dass das zugelassene Anwendungsgebiet von XXXX Filmtabletten in die Kategorie 11 (Arzneimittel zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.09.2014, Zl. VPM-68.1/14/Kr: Mgr/Wan/Hn/Hd; Abschnitt IV/3068-2014, wurde der Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Aufnahme der Arzneispezialität CHAMPIX FTBL 0,5 MG + 1 MG STARTERPKG. abgewiesen. Zur
Begründung: wurde ausgeführt, dass das zugelassene Anwendungsgebiet von ... mehr lesen...