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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 2.3.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin, die Fleischhauerei H. B. e.U. (im folgenden kurz „BF“), als Dienstgeberin verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Meldungen einen Säumniszuschlag in Höhe von € 486 zu entrichten. Als Rechtsgrundlagen wurden die §§ 34 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), vom 22.12.2021 sprach diese gemäß §§ 409, 410 Abs. 1 Z 7 iVm § 114 Abs. 1 Z 4 sowie Abs. 3 ASVG und § 114 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 ASVG aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin zur Beitragskontonummer XXXX verpflichtet sei, im Beitragszeitraum April 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 27.04.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass der Dienstgeber XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer, kurz: BF) verpflichtet sei, wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 280,00 zu entrichten. 2. Der BF brachte gegen diesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 17.02.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 895,00 zu entrichten habe. 2. Die BF brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht ... mehr lesen...