Entscheidungen zu § 107 Abs. 3 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2004/9/14 10ObS126/04h

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Entscheidung | OGH | 14.09.2004

TE OGH 2001/6/12 10ObS53/01v

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Entscheidung | OGH | 12.06.2001

TE OGH 2001/4/24 10ObS100/01f

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Entscheidung | OGH | 24.04.2001

TE OGH 2001/1/16 10ObS156/00i

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Entscheidung | OGH | 16.01.2001

TE OGH 2000/12/5 10ObS267/00p

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Entscheidung | OGH | 05.12.2000

RS OGH 2000/12/5 10ObS267/00p, 10ObS54/11f, 10ObS67/12v

Norm: ASGG §65 Abs1 Z2ASGG §89 Abs4ASGG §90 Z1ASVG §107 Abs3BSVG §72 Abs3GSVG §76 Abs3
Rechtssatz: Bei Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen kann auch die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers über die Ratengewährung selbständig mit Klage bekämpft werden, weil es sich hiebei um einen Streit über die Konditionen der Rückersatzleistung und damit (im weiteren Sinn) um eine Streitigkeit über die Pflicht zum Rückersatz gemäß § 65 Abs ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.2000

TE OGH 1998/6/23 10ObS210/98z

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Entscheidung | OGH | 23.06.1998

TE OGH 1992/11/10 10ObS146/92

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 26.Juni 1989 wurde der Anspruch des am 1.September 1927 geborenen Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG ab 1.April 1989 anerkannt. Die Leistung betrug ab 1.April 1989 monatlich S 8.798,10. Der Bescheid enthält folgende Belehrung: "Zur Beachtung. Bezüglich der gesetzlichen Meldepflicht siehe beiliegendes Informationsblatt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1992

TE OGH 1991/6/11 10ObS158/91

Entscheidungsgründe: Der am 19.4.1967 geborene Kläger maturierte im Sommer 1988 und wurde nach Ablauf der Sommerferien ab 1.10.1988 zwecks Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zum Bundesheer einberufen. Parallel zur Ableistung des Präsenzdienstes immatrikulierte der Kläger an der Universität Salzburg; er inskribierte das Fach "Computerwissenschaften". Er besuchte einige Vorlesungen, doch war eine "konkrete Studienausübung" auf Grund des Präsenzdienstes nicht möglich. Er beend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1991

RS OGH 1991/6/11 10ObS158/91, 10ObS146/92, 10ObS210/98z, 10ObS267/00p, 10ObS156/00i, 10ObS100/01f, 1

Norm: ASGG §89ASVG §107 Abs3
Rechtssatz: Während die Möglichkeit der Ratengewährung (§ 76 Abs 3 Z 2 GSVG) durch § 89 Abs 4 ASGG ausdrücklich auch den Sozialgerichten eingeräumt (und damit ältere gegenteilige Judikatur überholt) ist, hat es der Gesetzgeber des ASGG unterlassen, den Gerichten die Kompetenz für eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Rückzahlungspflicht zu übertragen; es muss daher davon ausgegangen werden, dass ihnen eine sol... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1991

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