Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. 12. 1998 gewährte die beklagte Partei der Klägerin ab 1. 1. 1998 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit weiterem Bescheid der beklagten Partei vom 12. 4. 1999 wurde der Klägerin ebenfalls ab 1. 1. 1998 eine Ausgleichszulage in der Höhe des Differenzbetrags zwischen der Bruttopension und dem maßgebenden Ausgleichszulagenrichtsatz gewährt. Mit Bescheid eines jugoslawischen Versicherungsträgers vom 28. 9. 2004 wur... mehr lesen...
Norm: AkbSozSi Österreich - Jugoslawien Art32 Abs2ASVG §103 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter „von Versicherungsträgern gewährte Vorschüsse" iSd § 103 Abs 1 Z 3 ASVG sind auch die als „Vorschüsse" geltenden Nachzahlungen iSd Art 32 AbkSozSi Österreich - Jugoslawien zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 26/08h Entscheidungstext OGH 01.04.2008 10 ObS 26/08h Bem: Gegenteilig zu RS01154... mehr lesen...
Norm: AkbSozSi Österreich - Jugoslawien Art32 Abs2ASVG §103 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter „von Versicherungsträgern gewährte Vorschüsse" iSd § 103 Abs 1 Z 3 ASVG sind auch die als „Vorschüsse" geltenden Nachzahlungen iSd Art 32 AbkSozSi Österreich - Jugoslawien zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 26/08h Entscheidungstext OGH 01.04.2008 10 ObS 26/08h Bem: Gegenteilig zu RS01154... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem zunächst unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 7. 11. 2001 hat die beklagte Partei dem am 22. 4. 1941 geborenen Kläger eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab dem 1. 11. 2001 in der Höhe von damals brutto ATS 30.156,-- (EUR 2.191,52) zuerkannt. Mit Bescheid vom 23. 11. 2004 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass 1.) das Verfahren über den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicher... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2ASVG §107
Rechtssatz: Für die Aufrechnung nach § 103 Abs 1 Z 2 ASVG muss zumindest einer der Rückforderungstatbestände nach § 107 ASVG vorliegen; liegt ein solcher nicht vor, ist die Aufrechnung zu unterlassen. Das Vorliegen eines Rückforderungstatbestandes nach § 107 ASVG kann daher vom Versicherten auch bei einer Aufrechnung bestritten werden. In diesem Fall besteht für den Versicherungsträger die Pflicht zur Erlassung ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2ASVG §107
Rechtssatz: Für die Aufrechnung nach § 103 Abs 1 Z 2 ASVG muss zumindest einer der Rückforderungstatbestände nach § 107 ASVG vorliegen; liegt ein solcher nicht vor, ist die Aufrechnung zu unterlassen. Das Vorliegen eines Rückforderungstatbestandes nach § 107 ASVG kann daher vom Versicherten auch bei einer Aufrechnung bestritten werden. In diesem Fall besteht für den Versicherungsträger die Pflicht zur Erlassung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Heinz Ehmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann R*****, Pensionist, *****, v... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z1BSVG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Über die Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen auf die vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistungen kann nur dann entschieden werden, wenn die Beitragsschuld entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 150/03m Entscheidungstext OGH 16.03.2004 10 ObS 150/03m Veröff: SZ 2004/38 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2002 eine monatliche Höhe von EUR 680,64 brutto hatte. Laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 13. 2. 2002 schuldet der Kläger der Kärntner Gebietskrankenkasse EUR 25.899,93 (= S 356.390,81) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen, Nebengebühren, Zuschlägen, Zinsen und Verwaltungskostenersätzen. Mit Bescheid vom 12. 3. 2002 sprach die beklagte Partei aus, das... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z1BSVG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Über die Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen auf die vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistungen kann nur dann entschieden werden, wenn die Beitragsschuld entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 150/03m Entscheidungstext OGH 16.03.2004 10 ObS 150/03m Veröff: SZ 2004/38 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1992 eine Witwenpension und von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Das Bezirksgericht Villach eröffnete mit Beschluss vom 5. 10. 2000, 18 S 88/00p-2, über das Vermögen der Klägerin das Schuldenregulierungsverfahren und sprach aus, dass dieser die Eigenverwaltung zustehe. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in vergleichbaren Fällen (vgl 10 ObS 119/01z, 10 ObS 152/01b, 10 ObS 252/01h ua). Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 11. 1995 eine Erwerbsunfähigkeitspension (§ 132 GSVG) in einer Höhe von S 21.376,60. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 25. 11. 1999 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass auf die Pension des Klägers ab 30. 12. 1999 ein Betrag von monatlich S 530,-- zur Deckung der offenen Forderung der Kärntner Gebietskrankenkasse an Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt S 2,161.868,11 zuzüglich Verzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension in Höhe von monatlich S 8.418,20, 14x jährlich. Weiters bezieht er von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Versehrtenrente in Höhe von monatlich S 1.241,70, ebenfalls 14x jährlich. Seine Frau verdient als Teilzeitbeschäftigte bei der V***** in J***** monatlich rund S 4.000,-- netto. Mit Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 6. 7. 1999, 17 S 305/99t, wurde über das Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherung seit 1. 1. 1994 eine Alterspension, die im Bescheid vom 13. 10. 1994 mit S 26.868 festgestellt wurde. Aufgrund verschiedener Exekutionen zur Deckung von Forderungen Dritter erhielt der Kläger im Jahr 2000 eine monatliche Nettopension von S 9.267,70 ausbezahlt. Mit Schreiben vom 14. 12. 1999 teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse der Beklagten mit, dass ihr der Kläger aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 4. 1948 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter seit 1. 9. 1996 eine Invaliditätspension in Höhe von zuletzt S 11.179 netto. Auf Grund der vom Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 18. 7. 1997, GZ 22 E 3558/97a-2, bewilligten Pfändung der Pension des Klägers wird davon ein monatlich pfändbarer Betrag von derzeit S 875 in Abzug gebracht, sodass dem Kläger eine Nettoleistung von S 10.304 verbleibt. Aus sei... mehr lesen...
Norm: ASVG idF Steuerreformgesetz 2000 §103 Abs1 Z1B-KUVG idF Steuerreformgesetz 2000 §44 Abs1 Z1BSVG idF Steuerreformgesetz 2000 §67 Abs1 Z1GSVG idF Steuerreformgesetz 2000 §71 Abs1 1 Z1KO §12a Abs2
Rechtssatz: Seit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2000 ist eine Aufrechnung auch "trägerübergreifend" (also nicht nur zum Beispiel Pensionsversicherungsträger und Krankenversicherungsträger, sondern auch Versicherungsträger nach dem ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folge... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §104 Abs1ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: § 103 ASVG beschränkt die Möglichkeit der Aufrechnung von Geldleistungen auf Vorschüsse in Abs 1 Z 3 ausdrücklich auf die in §§ 104 Abs 1 letzter Satz und 368 Abs 2 ASVG genannten Vorschüsse. Entscheidungstexte 10 ObS 34/01z Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 34/01z 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 12. 1940 geborene Kläger bezieht seit 1. 1. 1982 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei sowie seit 1. 4. 1982 eine Schweizer Rente. Ab Beginn der Pensionsleistung gewährte die beklagte Partei eine Ausgleichszulage in unterschiedlicher Höhe. Am 18. 7. 1997 langte bei der beklagten Partei, die zunächst kein zwischenstaatliches Pensionsverfahren mit Liechtenstein eingeleitet hatte, das vom Kläger unterfertigte Formular "Angaben für die Abk... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §104 Abs1ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: § 103 ASVG beschränkt die Möglichkeit der Aufrechnung von Geldleistungen auf Vorschüsse in Abs 1 Z 3 ausdrücklich auf die in §§ 104 Abs 1 letzter Satz und 368 Abs 2 ASVG genannten Vorschüsse. Entscheidungstexte 10 ObS 34/01z Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 34/01z 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufrechnung von gewährten Vorschüsse im Sinne des § 71 Abs 1 Z 3 GSVG ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht geknüpft. Bei einer Aufrechnung nach § 71 Abs 1 Z 3 GSVG kann eine Verjährung nicht stattfinden, bei der Verrechnung von Vorschüssen ist daher nicht zu prüfen, ob schon früher eine Verrechnung hätte stattfinden können und Beträge infolge Verjährung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die allein noch strittige Rechtsfrage, ob das Recht des Versicherungsträgers, auf die von ihm zu erbringenden Geldleistungen von ihm gewährte Vorschüsse aufzurechnen (§ 71 Abs 1 Z 3 GSVG), - in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 71 Abs 1 Z 2 und 76 Abs 2 lit b GSVG - binnen drei Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem dem Versicherungsträger bekannt geworden ist, dass die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist, verjährt, zutreffe... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufrechnung von gewährten Vorschüsse im Sinne des § 71 Abs 1 Z 3 GSVG ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht geknüpft. Bei einer Aufrechnung nach § 71 Abs 1 Z 3 GSVG kann eine Verjährung nicht stattfinden, bei der Verrechnung von Vorschüssen ist daher nicht zu prüfen, ob schon früher eine Verrechnung hätte stattfinden können und Beträge infolge Verjährung nic... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1ASVG §103 Abs2ASVG §107 Abs1ASVG §107 Abs2
Rechtssatz: Von Vorschüssen im rechtlichen (sozialversicherungsrechtlichen) Sinne kann nämlich nur dann gesprochen werden, wenn ein noch nicht fälliger oder zumindest ungewisser Leistungsanspruch (vorweg) befriedigt wird. Insofern muß der Leistungsempfänger aus der Vorschußgewährung erkennen, daß ihm diese Leistung (je nach dem Lauf der Dinge) möglicherweise nicht gebühren wird. Die... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Es ist zwischen der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen und der Aufrechnung streng zu unterscheiden. Während im § 107 ASVG dem Versicherungsträger unter den dort normierten Voraussetzungen das Recht eingeräumt ist, mit dem Rückforderungsbescheid eine Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der zu Unrecht erbrachten Leistung zu schaffen, wird dem Versicherungsträger im § 103 ASVG nur ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Es ist zwischen der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen und der Aufrechnung streng zu unterscheiden. Während im § 107 ASVG dem Versicherungsträger unter den dort normierten Voraussetzungen das Recht eingeräumt ist, mit dem Rückforderungsbescheid eine Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der zu Unrecht erbrachten Leistung zu schaffen, wird dem Versicherungsträger im § 103 ASVG nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...