Norm: KartG 1988 §42KartG 1988 §42aKartG 1988 §42bKartG 1988 §44KartG 1988 §71 Z7KartG 1988 §71 Z8
Rechtssatz: Unterschiedliche Folgen sind an die Eintragung eines Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 oder Z 8 KartG nicht geknüpft. Daher hat eine Amtspartei, die auf Grund einer Anmeldung eines Zusammenschlusses keinen Prüfungsantrag gestellt oder auf einen solchen ausdrücklich verzichtet hat, mangels konkreten Rechtsschutzbedürfnisses kein Rekursrec... mehr lesen...