Norm: KartG 1988 §60 KartG 1988 §62 KartG 1988 §65 KartG 1988 § 60 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 60 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 KartG 1988 § 62 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61... mehr lesen...
Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhal... mehr lesen...