Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betrieb seit 1976 ein Ziegelwerk. Mit Gesellschaftsvertrag vom 26.September 1991 errichtete sie mit ihrem Ehemann, dem Zweitbeklagten, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in die sie das Ziegelwerk als Sacheinlage einbrachte. Sie übernahm eine Stammeinlage von 75 % des Stammkapitals, der Zweitbeklagte eine solche von 25 %. Die Gesellschaft übernahm unbeschadet einer fortdauernden Haftung der Erstbeklagten für die zu ihrem Ziegelwerk geh... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §11 KartG 1988 §19 Abs1 KartG 1988 §22 KartG 1988 §57 KartG 1988 §59 KartG 1988 § 11 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 11 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 693/1993 KartG 1988 § 11 gültig von 01.01.1989 b... mehr lesen...