Norm: KartG 1972 §49 Z5KartG 1972 §50 Abs2
Rechtssatz:
§ 50 Abs 2 KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des § 49 Z 5 KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH). Paragraph 50, Absatz 2, KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des... mehr lesen...