Norm
KartG 1972 §49 Z5Rechtssatz
§ 50 Abs 2 KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des § 49 Z 5 KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH).Paragraph 50, Absatz 2, KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des Paragraph 49, Ziffer 5, KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063986Dokumentnummer
JJR_19730508_OGH0002_000OKT00008_7300000_001