RS OGH 1973/5/8 Okt8/73

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Veröffentlicht am 08.05.1973
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Norm

KartG 1972 §49 Z5
KartG 1972 §50 Abs2

Rechtssatz

§ 50 Abs 2 KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des § 49 Z 5 KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH).Paragraph 50, Absatz 2, KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des Paragraph 49, Ziffer 5, KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH).

Entscheidungstexte

  • Okt 8/73
    Entscheidungstext OGH 08.05.1973 Okt 8/73
    Veröff: ÖBl 1973,94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063986

Dokumentnummer

JJR_19730508_OGH0002_000OKT00008_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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