Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 KartG 2005

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2007/3/30 16Ok3/07

Norm: KartG 2005 §35 Abs1 litc
Rechtssatz: Das Verfahren über die Festsetzung und Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß § 35 KartG ist ein selbständiges Verfahren, das zweistufig ausgestaltet ist. Der Beschluss, mit dem § 35 Abs 1 lit c KartG der Tagessatz eines Zwangsgelds bestimmt wird, ist mangels Beschwer des davon betroffenen Unternehmers nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 16 Ok 3/07... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.2007

RS OGH 1991/10/24 6Ob15/91, 6Ob16/92, 6Ob2150/96m, 9Ob342/97b, 6Ob43/99p, 6Ob44/00i, 6Ob32/00z, 6Ob2

Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IAAußStrG 2005 §79FBG §24KartG 2005 §35 Abs1 litcUGB §283
Rechtssatz: Die Androhung einer Ordnungsstrafe für den Fall der Nichtbefolgung der ergangenen Verfügung stellt lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber schon eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG dar. Sie ist nicht de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1991

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