Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft vom 24. April 1991 wurde ausgesprochen, daß die der Beschwerdeführerin gemäß § 57 a HKG am 20. August 1990 für ihre Zugehörigkeit zur Fachvertretung Wien der Nahrungs- und Genußmittelindustrie vorgeschriebene Grundumlage 1990 von S 1.264,--, basierend auf dem Beschluß der Vollversammlung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien vom 4. Dezember 1989, verlautbart in der Sonderbeilage ihres Mi... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: FGO §2 Abs1;HKG 1946 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0035 2 Stammrechtssatz Bei gesetzeskonformer Auslegung (§ 32 HKG) hat § 2 Abs 1 Fachgruppenordnung nicht den Inhalt, daß Fachverbände unmittelbar durch diese Bestimmung errichtet werden. Es bedarf vielmehr eines weiteren Errichtungsaktes durch die Bundeskammer. Der Verordnungsg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft vom 29. Jänner 1991 wurde ausgesprochen, daß die der Beschwerdeführerin gemäß § 57 a HKG am 17. Mai 1990 für die Zugehörigkeit zur Fachvertretung (Fachverband) Wien der Nahrungs- und Genußmittelindustrie vorgeschriebene Grundumlage 1990 von S 1.208,--, basierend auf dem Beschluß der Vollversammlung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien vom 4. Dezember 1989, verlautbart in der Sonderbeila... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: FGO §2 Abs1;HKG 1946 §32;
Rechtssatz: Bei gesetzeskonformer Auslegung (§ 32 HKG) hat § 2 Abs 1 Fachgruppenordnung nicht den Inhalt, daß Fachverbände unmittelbar durch diese Bestimmung errichtet werden. Es bedarf vielmehr eines weiteren Errichtungsaktes durch die Bundeskammer. Der Verordnungsgeber ist durch § 32 HKG lediglich ermächtigt, den bei Errichtung von ... mehr lesen...