Entscheidungen zu § artikel1zu39 Abs. 10 WGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 1998/3/24 5Ob271/97g

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1998

RS OGH 1997/9/16 5Ob276/97t, 5Ob277/97i, 5Ob271/97g

Norm: MRÄG ArtIIWGG 1940 §7 Abs2WGG 1979 §13 Abs2WGG 1979 §39 Abs10DVWGG 1940 §11 Abs3
Rechtssatz: 1.) Art II MRÄG 1967 gestand die dort vorgesehene Möglichkeit der freien Mietzinsvereinbarung unterschiedslos allen Hauseigentümern zu. Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses waren ab 1.1.1968 daher (unter den in Art II MRÄG 1967 normierten Voraussetzungen) grundsätzlich auch für gemeinnützige Bauvereinigungen zulässig. Hatte die gemeinnützig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1997

TE OGH 1997/9/16 5Ob277/97i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1997

TE OGH 1997/9/16 5Ob276/97t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1997

RS OGH 1992/5/28 5Ob46/92

Norm: WGG 1979 §39 Abs10
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber den in § 39 Abs 10 WGG 1979 verwendeten Begriff "Baubeginn" nicht definierte, sondern als bekannt voraussetzte, ist nach einem Begriffsverständnis zu suchen, das einerseits geläufig ist, andererseits den Anforderungen der beabsichtigten Regelung entspricht. Als geläufiger Begriff des Baubeginns bietet sich jener der anzuwendenden Bauordnung an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob46/92

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat von 1974 an in drei Bauabschnitten die Wohnungseigentumsanlage Südpark in B***** errichtet. Mit Anwartschaftsvertrag vom 21.9.1979 und Kaufvertrag vom 2.2.1983 erwarben die Kläger den zur Wohnung top 4 im Haus B*****weg Stiege 3 gehörigen Mindestanteil und wurden 1984 als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Gesamtnutzfläche der Wohnungseigentumsanlage beläuft sich auf 11.025,66 m2, wovon ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob46/92

Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §39 Abs10WGG 1940 §7 Abs2
Rechtssatz: Es ist konsequent, die Berechnung der Grundkosten, die nach § 7 Abs 2 WGG 1940 in Verbindung mit § 11 Abs 3 WGGDV 1940 anders kalkuliert wurden als nach jetzt geltendem Recht, vom effektiven Baubeginn abhängig zu machen, weil anzunehmen ist, daß sich eine gemeinnützige Bauvereinigung erst nach Fertigstellung ihrer Grundkostenkalkulation und Baukostenkalkulation zum Baubeginn entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

Entscheidungen 1-7 von 7

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten