Entscheidungen zu § artikel1zu33 Abs. 2 WGG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/20 2001/05/0147

Mit Notariatsakten je vom 10. Jänner 2001 haben die Stadtgemeinde Mürzzuschlag und die Stadtgemeinde Bruck an der Mur als Gesellschafterinnen der Beschwerdeführerin mit je einem Geschäftsanteil, entsprechend einer voll und bar einbezahlten Stammeinlage im Betrag von je S 1.000,- diesen Geschäftsanteil um einen Abtretungspreis von je S 1.000,- entsprechend den bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes an die mitbeteiligte Partei abgetre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2002

RS Vwgh 2002/12/20 2001/05/0147

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: AVG §8;WGG 1979 §10a;WGG 1979 §33 Abs2;
Rechtssatz: Die der Bauvereinigung gemäß § 33 Abs. 2 WGG 1979 eingeräumte Parteistellung entspricht nicht der Stellung einer Formalpartei, der keine subjektiv-öffentlichen Rechte zugewiesen wären und die daher nur das Recht der Teilnahme am Verwaltungsverfahren hätte (siehe sinngemäß Korinek u. a., Wohnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2002

RS Vwgh 2002/12/20 2001/05/0147

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: AVG §8;WGG 1979 §10a;WGG 1979 §33 Abs2;
Rechtssatz: Die Gültigkeit des Erwerbs von Anteilen einer gemeinnützigen Bauvereinigung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hängt von der Genehmigung einer Behörde ab (vgl. Antoniolli-Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage, Seite 542). Das WGG 1979 enthält jedoch keine näh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2002

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