Norm: WGG 1979 §17WGG 1979 §22 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach § 17 WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bauvereinigung entgangen sind, sind im streitigen Verfahren geltendzumachen. Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach Paragraph 17, WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflicht... mehr lesen...