Norm
WGG 1979 §17Rechtssatz
Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach § 17 WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bauvereinigung entgangen sind, sind im streitigen Verfahren geltendzumachen.Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach Paragraph 17, WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bauvereinigung entgangen sind, sind im streitigen Verfahren geltendzumachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0083496Dokumentnummer
JJR_19820323_OGH0002_0050OB00044_8100000_001