Entscheidungsgründe: Marina L***** war vom 1. 3. 2001 bis 31. 10. 2002 Mieterin der Wohnung top 7 in *****. Bei Abschluss des dem WGG unterliegenden Mietvertrags wurde auch ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20.627,68 EUR vereinbart und bezahlt. Im Mietvertrag war vereinbart worden: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt der Vermieterin in gutem und brauchbarem, Wände weiß ausgemalt, lediglich durch die natürliche Abnützung verschlechtertem Zustand, besenrein (... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Antragsteller sind Mieter von Reihenhäusern der Wohnhausanlage ***** in*****, die im Eigentum der Antragsgegnerin steht. In der Reihe 8 dieser Reihenhausanlage stehen insgesamt 13 freistehende Einzelhäuser mit integrierter Garage. In den Vorverträgen, welche zwischen den Mietern und der Antragsgegnerin in den Jahren 1989 und 1990 abgeschlossen wurden, ist in der Aufstellung des Finanzierungsbeitrages (für die Grund- und Baukosten) unter Baukosten ein "Zus... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 MRG §27 Abs2 litaWGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs6WGG 1979 §18 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Wien 14., Alois Behrstraße 22, auf der sie von Mai 1981 bis Dezember 1982 unter anderem mit Mitteln der Wohnbauförderung ein Wohnhaus mit 21 Wohnungen, einer Ordination und einem Geschäftslokal errichtet hat. Die Beklagten sind Mieter von Objekten im Haus Wien 14., Alois Behrstraße 22. Zwischen der klagenden Partei und dem Achtbeklagten wurde Ruhen des Verfahrens vereinbart (AS 23). Im Juli 1981 erg... mehr lesen...