Entscheidungen zu § artikel1zu15b Abs. 6 WGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1999/11/23 5Ob300/99z

Norm: WGG §15b Abs6
Rechtssatz: § 15b Abs 6 WGG spricht von der Minderung des Verkehrswertes auf Grund des aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnisses. Es kommt somit auf das - konkret - bestehende Mietverhältnis an, damit aber auch auf den tatsächlichen Mietzins im Einzelfall. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf einen hypothetischen marktkonformen Mietzins abzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1999

TE OGH 1999/11/23 5Ob300/99z

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Entscheidung | OGH | 23.11.1999

RS OGH 1999/11/23 5Ob300/99z

Norm: WGG §15b Abs6
Rechtssatz: Ein Vermietungsabschlag - wie ihn der Gesetzgeber offensichtlich vor Augen hat - wäre im Ergebnis weitgehend hinfällig, würde man den regelmäßig deutlich höheren Ertragswert nach Marktverhältnissen in die Wertermittlung einfließen lassen. Dies würde der Absicht des Gesetzgebers wohl kaum entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 300/99z Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1999

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