Norm
WGG §15b Abs6Rechtssatz
§ 15b Abs 6 WGG spricht von der Minderung des Verkehrswertes auf Grund des aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnisses. Es kommt somit auf das - konkret - bestehende Mietverhältnis an, damit aber auch auf den tatsächlichen Mietzins im Einzelfall. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf einen hypothetischen marktkonformen Mietzins abzustellen.Paragraph 15 b, Absatz 6, WGG spricht von der Minderung des Verkehrswertes auf Grund des aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnisses. Es kommt somit auf das - konkret - bestehende Mietverhältnis an, damit aber auch auf den tatsächlichen Mietzins im Einzelfall. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf einen hypothetischen marktkonformen Mietzins abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112817Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0050OB00300_99Z0000_001