Entscheidungen zu § 65 PBVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2005/4/6 9ObA32/05d, 9ObA109/05b, 8ObA40/07a, 9ObA74/08k, 1Ob180/10t, 9ObA4/12x, 9ObA151/14t,

Norm: BDG §40JN §1 CIa1PBVG §65PTSG §17 Abs2PVG §27
Rechtssatz: Die Versetzung beziehungsweise Verwendungsänderung des Beamten erfolgt in Ausübung der Diensthoheit des Bundes und kann als solche nur im Verwaltungsweg überprüft werden. Eine Aufteilung der Überprüfungsbefugnis zwischen Verwaltungsbehörden und - hinsichtlich des Versetzungsschutzes nach dem PVG - den ordentlichen Gerichten ist aus keiner der maßgebenden Bestimmungen abzuleiten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.2005

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